Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie
Berlin: (hib/MIS) Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu möglichen Wettbewerbsnachteilen vor, die sich aus der nationalen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ergeben. Das geht aus der Antwort (21/4813) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (21/4407) der AfD-Fraktion hervor. Grundsätzlich seien alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die Zielvorgaben der EU-Nitratrichtlinie umzusetzen, sodass ein vergleichbarer Regelungsrahmen bestehe. Zugleich sei zu berücksichtigen, dass die Belastungssituation der Gewässer in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgeprägt sei. Daher könnten teilweise unterschiedliche Maßnahmen erforderlich sein, um die Zielvorgaben der EU-Nitratrichtlinie zu erreichen.
Gestützt auf Angaben des Umweltbundesamtes verweist die Bundesregierung darauf, dass Stickstoffüberschüsse Wasser- und Land-Ökosysteme sowie Klima, Luftqualität und die Biodiversität belasten können. Diese Belastungen führten nicht zuletzt aufgrund der notwendigen Trinkwasseraufbereitung zu volkswirtschaftlichen Kosten. Der Bundesregierung sei aber nicht bekannt, zu welchen volkswirtschaftlichen Kosten eine ungleiche Verteilung von Nährstoffen in Verbindung mit Nährstoffüberschüssen in Deutschland führt.