30.03.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 256/2026

Akzeptanz von fernablesbarer Verbrauchserfassung

Berlin: (hib/NKI) Die Umsetzung der geltenden gesetzlichen Verpflichtung, Heizkostenverteiler und Wasserzähler in Mehrparteienhäusern auf fernablesbare Geräte umzurüsten, folge in weiten Teilen der Umsetzung von Europäischen Rechtsakten, zu der die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet sind. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4824) auf eine Kleine Anfrage (21/4484) der AfD-Fraktion.

Demnach diene der Paragraf 5 Absatz 2 HeizkostenV in Bezug auf die Fernablesbarkeit der Umsetzung von Artikel 9c der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hätten im vergangenen Jahr eine gesetzlich vorgesehene Evaluierung der Heizkostenverordnung durchgeführt, und diese habe gezeigt, „dass Fernablesbarkeit und die Vorgaben zur Interoperabilität grundsätzlich in der Praxis akzeptiert sind“, heißt es in der Antwort.