30.03.2026 Inneres — Unterrichtung — hib 257/2026

„Nationale Wirtschaftsschutzstrategie“ vorgelegt

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/4920) liegt die „Nationale Wirtschaftsschutzstrategie“ vor. Danach ebnet die Strategie „den Weg in den integrierten und ganzheitlichen Wirtschaftsschutz“. Das heiße, dass alle betroffenen Bereiche der Politik, der Behörden und der Wirtschaft eng zusammenarbeiten, „um im Sinne eines All-Gefahren-Ansatzes die Resilienz der deutschen Wirtschaft zu steigern“. Deshalb gelte, dass der Schutz der deutschen Wirtschaft nur so gut sein kann, „wie es den staatlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren gelingt, in einer gemeinsamen Ausrichtung und in sich ergänzender Weise zusammenzuarbeiten“.

Mit der jetzt vorliegenden Nationale Wirtschaftsschutzstrategie wird laut Vorlage zunächst eine Definition des staatlich organisierten Wirtschaftsschutzes vorgestellt, „welche auch das übergeordnete Ziel des Wirtschaftsschutzes umfasst und diesen in den übergreifenden Kontext der Wirtschaftssicherheit einbettet: die Stärkung der Resilienz der Wertschöpfungs- und Lieferketten sowie von Forschung, Innovation und Entwicklung deutscher Unternehmen gegenüber sicherheitsbezogenen Herausforderungen und Bedrohungen (physisch, digital, hybrid)“.

Daraus werden den Angaben zufolge die drei Kernziele „Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und des Leistungsportfolios der Sicherheitsbehörden“, „kollektive Resilienzsteigerung“ und „individuelle Resilienzsteigerung“ entwickelt. Wie die Autoren weiter ausführten, werden im nächsten Schritt „passende Angebote und Maßnahmen vorgestellt, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen und durch die Bundesregierung und ihre Partner umgesetzt werden“. Eine besondere Stellung komme hier der Initiative Wirtschaftsschutz zu, welche die Steuerung und das Monitoring der Umsetzung übernehmen werde.