Forderungen von EU/EWR-Staaten an Krankenkassen
Berlin: (hib/PK) Für die gesetzlichen Krankenkassen ergeben sich jährlich Kosten durch Forderungen von EU/EWR-Staaten oder Drittstaaten im Rahmen von Sozialversicherungsabkommen in Millionenhöhe. Das geht aus der Antwort (21/4905) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4560) der AfD-Fraktion hervor.
Die Kosten lagen demnach 2025 im Fall Österreich bei rund 185 Millionen Euro, im Fall Polen bei rund 132 Millionen Euro und im Fall Niederlande bei rund 63 Millionen Euro. Es handelt sich den Angaben zufolge um eingereichte Forderungen nach tatsächlichem Aufwand sowie Kosten für die im jeweiligen Jahr angefallenen pauschalen Forderungen aus dem Ausland.
Die Bundesregierung erklärt in der Antwort die Regelungen der Familienversicherung im Zusammenhang mit ausländischen Staaten. Wenn Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gemeinsam mit ihren Familienangehörigen ihren Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein, Norwegen (Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR), die Schweiz oder in das Vereinigte Königreich verlegen, richte sich die Familienversicherung nach den Rechtsvorschriften des Wohnstaates.
Bleibe die Familienversicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse bestehen, hätten Familienangehörige im Wohnstaat einen Anspruch auf alle Sachleistungen, deren Kosten nach den geltenden Rechtsvorschriften des Wohnstaates übernommen würden.
Ferner sei in Sozialversicherungsabkommen teilweise vereinbart, dass im Ausland lebende Familienangehörige eines in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten im Krankheitsfall Leistungen der Krankenversicherung ihres Wohnsitzstaates erhielten. Die der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates entstehenden Kosten seien von der deutschen Kasse zu erstatten.