30.03.2026 Inneres — Antwort — hib 258/2026

Sicherheitsüberprüfungen nach Paragraf 73 Aufenthaltsgesetz

Berlin: (hib/STO) Über Sicherheitsüberprüfungen nach Paragraf 73 Absatz 1a des Aufenthaltsgesetzes berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4902) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4188). Danach sind diese Sicherheitsüberprüfungen „ein wichtiges Instrument, um sicherheitsbehördliche Erkenntnisse hinsichtlich einer etwaigen Verfahrensrelevanz frühzeitig im Asylverfahren zu würdigen“.

Zu jeder dieser Sicherheitsüberprüfung erfolgt der Antwort zufolge eine Rückmeldung der beteiligten Sicherheitsbehörden, die als ein Gesamtvotum durch das Bundesverwaltungsamt der abfragenden Behörde zur Verfügung gestellt wird. Dabei handele es sich „entweder um ein positives (keine Sicherheitsbedenken) oder ein negatives Votum (Sonstige Sicherheitsbedenken oder Versagungsgrund)“. Die Zahl dieser Sicherheitsüberprüfungen gibt die Bundesregierung für das vergangene Jahr mit 258.500 an nach 311.709 im Jahr davor.