30.03.2026 Auswärtiges — Antwort — hib 260/2026

Rückgabe von Kulturgütern zwischen Deutschland und Polen

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will den im Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrag von 1991 angelegten Prozess zum Thema Kulturgutrückführungen voranbringen. Zu diesem Zweck sei eine Arbeitsgruppe zwischen beiden Regierungen eingerichtet worden, die über weitere Kulturgüter berät und Rückführungen vorbereitet, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/4914) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4364). Wie es darin heißt, sollen Kulturgüter, die sich unrechtmäßig aufgrund von Besatzung oder Krieg in deutschen öffentlichen Institutionen befinden, zurückgeben werden. Dies werde in einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der polnischen Rückgabeforderungen individuell und systematisch geprüft.

Deutschland und Polen erkennen an, dass es eine nie endende Verpflichtung zur Lösung der Frage der Rückgabe von Kulturgütern gibt, die unrechtmäßig aufgrund von Besatzung oder Krieg verbracht wurden, schreibt die Bundesregierung. In diesem gemeinsamen Verständnis habe Deutschland am 1. Dezember 2025 73 Pergamente aus dem Zentralarchiv für historische Aufzeichnungen in Warschau und den „Kopf des Heiligen Jakobus des Älteren“, Teil einer Skulptur aus der Marienburg, an Polen übergeben.