Gesetzentwurf zum Grenzvertrag mit Tschechien
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Vertrag vom 12. März 2025 mit der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze (21/5070) vorgelegt, der die Zustimmung des Bundesgesetzgebers zu dem Abkommen vorsieht.
Mit dem Vertrag sollen danach die Regelungen über die gemeinsame Staatsgrenze im Interesse der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern auf eine „moderne Grundlage“ gestellt werden. Ziel ist es den Angaben zufolge. „durch die Neugestaltung der Regelungen die langfristige Bestandkraft des neuen Vertrags zu sichern sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Grenzverlaufs zu verbessern“.
Die bisherige Festlegung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze bleibt unverändert, wie die Bundesregierung ausführt. Der neue Staatsvertrag ermögliche eine verbindliche Darstellung „des Verlaufs des festen, das heißt unbeweglichen Teils der Staatsgrenze anhand präziser digitaler Daten in Form eines Koordinatenverzeichnisses“.
Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. März beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.