Bundesregierung benennt Kritierien für Klimazertifikate
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung plädiert dafür, sich bei der Bewertung der Qualität von internationalen Klimazertifikaten, welche die EU-Mitgliedstaaten gemäß des novellierten EU-Klimagesetzes bis zu einem Umfang von fünf Prozent anrechnen dürfen, um das EU-Klimaziel von 90 Prozent weniger CO2-Ausstoß bis 2040 zu erreichen, an den vom UN-Kreditierungsmechanismus definierten Anforderungen zu orientieren. Sie empfiehlt, den sogenannten Paris Agreement Crediting Mechanism (PACM) in Artikel 6.4 des Pariser Vertrags als Qualitäts-Benchmark zu definieren.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (21/4656) auf die Kleine Anfrage (21/4191) der Fraktion Die Linke hervor. In dieser wird unter anderem nach der Herkunft und den Qualitätskriterien internationaler Emissionsgutschriften nach Artikel 6 des Pariser Übereinkommens gefragt.
In ihrer Antwort betont die Bundesregierung unter anderem, dass Qualitätskriterien definiert werden sollten, die „Zusätzlichkeit, Permanenz und Umwelt- und Sozialstandards sicherstellen“. Wichtig sei zudem, dass die EU beim Ankauf von „Minderungseinheiten“ weder die Klimaziele der Entwicklungsländer untergrabe, indem zu viele Minderungseinheiten ausgestellt würden, noch einen Anreiz setze, „dass Länder im Vorfeld ihre Nationally Determined Contributions (NDC) mit geringerer Ambition vorlegen, um möglichst viele Minderungseinheiten verkaufen zu können“. Solche Risiken ließen sich vermeiden, indem die Partnerländer bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen müssten, wie etwa die Erreichung eines „robusten NDC hinsichtlich Ambition, Abdeckung (alle Sektoren umfassend) und ambitionierter inländischer Klimapolitiken für dessen Umsetzung“.