01.04.2026 Inneres — Antwort — hib 266/2026

Anschlag von 1970 auf jüdisches Altenheim in München

Berlin: (hib/STO) Um den Brandanschlag auf das Altenheim der Israelitischen Kultusgemeinde München am 13. Februar 1970 geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4977) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4653). Wie die Fraktion darin darlegte, starben im Februar 1970 sieben Personen, nachdem im Treppenhaus des Altenheims ein Feuer gelegt worden war. Die Tat sei bis heute nicht aufgeklärt, führte die Fraktion weiter aus. Anfang 2025 habe die Generalstaatsanwaltschaft München auf Grundlage neuer Hinweise die Ermittlungen offiziell wieder aufgenommen.

Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, ob die ermittelnden Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung einschlägig vorbestrafte Personen aus dem rechtsextremen Milieu überprüft haben. Dazu führt die Bundesregierung auf, dass aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern die Erteilung von Auskünften den ermittlungsführenden Staatsanwaltschaften in den jeweiligen Ländern obliege. Sie nehme zu Ländersachverhalten keine Stellung, schreibt die Bundesregierung weiter.