Von Dritten ausgeübte Gewalttaten im OK-Kontext
Berlin: (hib/STO) Über von Dritten ausgeübte Gewalttaten im Kontext Organisierter Kriminalität berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4978) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4450). Danach konnte festgestellt werden, „dass kriminelle Netzwerke teils schwerste Gewalthandlungen an Dritte, insbesondere Minderjährige und junge Erwachsene, auslagern, die oft über keine persönliche Verbindung zu den dahinterstehenden Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK) verfügen“. Zudem seien sie oft unerfahren im Umgang mit Waffen und Explosivstoffen.
„Kernmitglieder/Auftraggeber/Hintermänner agieren eher im Hintergrund und reduzieren auf diese Weise ihr Risiko der Strafverfolgung“, schreibt die Bundesregierung weiter. In Deutschland seien „insbesondere seit 2024 einzelne Sachverhalte festgestellt worden, in denen insbesondere junge Tatverdächtige durch kriminelle Netzwerke zur Ausführung schwerster Gewaltdelikte in Anspruch genommen worden sind, beziehungsweise es Verdachtsmomente gibt, die auf eine Rekrutierung der Tatverdächtigen durch kriminelle Gruppierungen hindeuten“.
Die Inanspruchnahme von „Violence-as-a-Service“ durch Strukturen der OK stellt der Antwort zufolge ein vergleichsweise neues Phänomen dar, das nicht zuletzt durch die Nutzung diverser Social-Media-Plattformen und Messenger-Dienste mit veränderten Dynamiken einhergeht. Aufgrund der Tatausführung durch Dritte blieben die eigentlichen Auftraggeber innerhalb der kriminellen Netzwerke verborgen und reduzierten so ihr Entdeckungsrisiko. Die Anonymität der Online-Kommunikation ermögliche ein Agieren im Hintergrund; zudem erschwerten die verschiedenen Ebenen im Rekrutierungssystem den Strafverfolgungsbehörden die Rückverfolgung bis hin zu den Auftraggebern.
„Da die letztlich tatausführenden Personen oft keine Verbindungen zu den auftraggebenden Gruppierungen der OK haben, können sie - im Falle einer Festnahme - selten werthaltige Informationen weitergeben“, heißt es in der Antwort ferner. Das Phänomen zeichne sich zudem durch länderübergreifende Täterstrukturen aus, sodass es für die Identifizierung und strafrechtliche Verfolgung der Hintermänner einer eng abgestimmten internationalen Zusammenarbeit bedürfe.