Fehlverhalten an außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Berlin: (hib/DES) Interne und externe Meldestellen, elektronische Hinweisgebersysteme und Ombudsstellen: Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen verfügen über eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Fehlverhalten zu melden. Dies antwortet die Bundesregierung (21/4843) auf eine Kleine Anfrage (21/4161) der Fraktion Die Linke. Die Antwort bezieht sich auf die vier großen Gemeinschaften außeruniversitärer Forschungseinrichtungen (Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft und Leibniz-Gemeinschaft) und gibt Auskunft über Meldestrukturen sowie erfasste Beschwerden.
Um Fehlverhalten anzuzeigen, verfügt die Max-Planck-Gesellschaft über eine interne und externe Meldestelle. Dort seien in den vergangenen fünf Jahren jährlich durchschnittlich elf Meldungen wegen Fehlverhaltens im Rahmen der Personalführung, 7,6 Meldungen wegen Diskriminierung oder Mobbing, 5,6 Meldungen wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens und 2,8 wegen sexualisierten Fehlverhaltens eingegangen.
Von den durchschnittlich 41,6 Meldungen pro Jahr hätten sich rund 33 Prozent auf Situationen mit leitendem Personal, knapp 55 Prozent auf Situationen mit anderen Beschäftigten und etwa 12 Prozent auf Sachverhalte, die nicht die Max-Planck-Gesellschaft betrafen, bezogen.
Die Fraunhofer-Gesellschaft betreibt unter anderem ein elektronisches Hinweisgebersystem als interne allgemeine Meldestelle, das sowohl über das Internet als auch über das Intranet erreichbar ist. Über dieses Hinweisgebersystem seien in den vergangenen fünf Jahren 16 Meldungen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten und 23 Meldungen zu Diskriminierung oder Belästigung eingegangen. Der jährliche Bericht der Beauftragten für Chancengleichheit weist für die Jahre 2021 bis 2024 außerdem 83 Vorwürfe sexueller Belästigung aus. In der AGG-Beschwerdestelle (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) seien von 2021 bis 2025 neun Beschwerden eingegangen. Eine statistische Auswertung nach hierarchischer Position erfolgt nicht, heißt es in der Antwort.
In den Helmholtz-Zentren sind die Ombudspersonen überwiegend zentrenbezogen organisiert und in einem Netzwerk miteinander verbunden. Außerdem gibt es in der Helmholtz-Gemeinschaft weitere interne Strukturen wie Gleichstellungsbeauftragte sowie teilweise externe Anlaufstellen.
In den vergangenen fünf Jahren seien insgesamt „etwa 60 Fälle von Fehlverhalten im Personalführungskontext, etwa 30 Fälle von Sexismus und sexualisierter Gewalt, etwa 80 Fälle von anderen Formen der Diskriminierung, Mobbing oder Ausübung von Gewalt und etwa zehn Fälle von anderem Fehlverhalten festgestellt und bearbeitet“ worden. Im Jahr 2024 seien außerdem vier Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten festgestellt und bearbeitet worden. Eine Erhebung für die Jahre 2024 und 2025 zeigt laut Antwort, dass sich mehr als Hälfte der Meldungen auf Situationen mit Vorgesetzten beziehen.
Die Leibniz-Gemeinschaft hat sowohl interne als auch externe Anlaufstellen. Zusätzlich verfügt jede Einrichtung über Ombudsstellen und Regelwerke.
Insgesamt seien 85 Meldungen wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, 114 Meldungen wegen Fehlverhaltens im Rahmen der Personalführung, 16 wegen Sexismus, drei wegen sexualisierter Gewalt, 47 wegen anderer Formen der Diskriminierung, Mobbing oder Ausübung von Gewalt und 57 wegen weiteren Fehlverhaltens erfasst worden. Von diesen Meldungen beziehen sich laut Antwort 142 auf Vorwürfe gegenüber Vorgesetzten und 72 auf gleichrangige Kolleginnen und Kollegen. Bei 94 Meldungen würden keine Angaben vorliegen.