01.04.2026 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 267/2026

Anrechnung von Studienplatzkosten in ODA-Leistungen

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung erläutert die Anrechnung von Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern als Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit. In ihrer Antwort (21/4912) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4580) führt sie aus, dass sich die für 2022 genannten 1,84 Milliarden Euro aus der Summe der anrechenbaren Studienplatzkosten und weiterer ODA-Leistungen ergeben. Die Berechnung der Official Development Assistance (ODA) erfolge auf Grundlage internationaler Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und werde in Deutschland unter anderem vom Statistischen Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vorgenommen. Eine detaillierte Aufschlüsselung etwa nach Fächergruppen oder Staatsangehörigkeit der Studierenden liege nicht vor.