Nachfolgeorganisationen von „Combat 18“ und „Blood & Honour“
Berlin: (hib/STO) Nachfolgeorganisationen der verbotenen rechtsextremistischen Gruppierungen „Combat 18“ und „Blood & Honour“ sind Thema der Antwort der Bundesregierung (21/4963) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4628). Danach sind im Verlauf des vergangenen Jahres mehrere Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das bestehende Vereinsverbot der „Blood & Honour Division Deutschland“ öffentlichkeitswirksam bekannt geworden. seien. Weiter schreibt die Bundesregierung, sie gehe demnach davon aus, „dass mindestens bis zum Zeitpunkt der jeweiligen Exekutivmaßnahmen Nachfolgeorganisationen von ,Blood & Honour' in Deutschland aktiv waren“.
Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, bestand nach dem Verbot von „Combat 18“ in der Bundesrepublik im Oktober 2020 bis mindestens Frühjahr 2022 eine Nachfolgeorganisation dieser Gruppierung in Deutschland fort, Der Bundesregierung liegen der Antwort zufolge Erkenntnisse vor, wonach das Personenpotenzial auf eine mittlere zweistellige Anzahl beziffert werden kann. Weiterhin liegen laut Vorlage Erkenntnisse vor, dass Verbindungen der Organisationen in das europäische Ausland bestehen.