Details zu Verurteilungen im Jahr 2024
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4583) zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten des Strafgesetzbuches beantwortet (21/4924). Die Antwort enthält aktuelle Angaben für das Jahr 2024, während für die Jahre von 2000 bis 2023 auf frühere Antworten der Bundesregierung (20/10780, 21/45) verwiesen wird. Dargelegt werden unter anderem Verurteilungen wegen Mordes, Totschlags sowie verschiedener Körperverletzungsdelikte bis hin zur Körperverletzung mit Todesfolge und zur Beteiligung an einer Schlägerei. Grundlage der Daten ist die Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes, die rechtskräftige Verurteilungen jeweils nach dem schwersten Delikt erfasst. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass dadurch nicht alle Verurteilungen berücksichtigt werden, wenn zusätzlich schwerere Straftaten vorliegen.