01.04.2026 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 269/2026

Keine Informationen zu Weiterleitungen von Bundeszuwendungen

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung verfügt nach eigenen Angaben über keine zentrale Übersicht zur Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch Erstempfänger an Zwischen- und Letztempfänger. Wie sie in ihrer Antwort (21/4919) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4434) ausführt, entscheiden die jeweils fördernden Ressorts in eigener Verantwortung über die Möglichkeit der Weiterleitung.

Für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel bleibe dabei grundsätzlich der Erstempfänger gegenüber der bewilligenden Stelle verantwortlich, heißt es weiter. Eine systematische Erfassung der Weiterleitungsverhältnisse existiere nicht, auch weil entsprechende Daten nicht in maschinell auswertbarer Form vorlägen.

Die von der Fraktion erbetenen detaillierten Angaben zu Zuwendungsbescheiden, Weiterleitungen und Prüfungen könne die Bundesregierung nicht bereitstellen. Der hierfür erforderliche Rechercheaufwand sei „unzumutbar“ und würde die „fristgerechte Erledigung der Fachaufgaben gefährden“, sodass die Fragen ausnahmsweise nicht beantwortet werden könnten.