Arbeitsschutz beim Covid-19-Impfstoff Comirnaty
Berlin: (hib/STO) Der Covid-19-Impfstoff Comirnaty ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5051) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4629). Darin schrieb die Fraktion, dass nach arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben für chemische Stoffe und Gemische sogenannte Sicherheitsdatenblätter (SDB) vorzuhalten seien. Im Rahmen interner Arbeitsschutzsysteme erfolge häufig eine Einstufung mittels „Occupational Exposure Banding“ (OEB), wobei die Bandbreite von 1 (geringe Gefährdung) bis 6 (sehr hohe Gefährdung) reiche.
„Im Zusammenhang mit dem Covid-19-Impfstoff Comirnaty (Pfizer/BioNTech) wurde in einem Reference Standard Certificate vom 5. August 2021 für die Substanz PF-07302048-DP-RM eine Einstufung als OEB 5 angegeben“, heißt es in der Vorlage weiter. Wissen wollten die Abgeordneten unter anderem, ob der Bundesregierung Informationen über eine Version 1.02 des Sicherheitsdatenblattes vorliegen, in der eine Einstufung in die Kategorie OEB 5 vorgenommen wurde.
Dazu führt die Bundesregierung aus, dass dem Zentrum für Pandemie-Impfstoffe (Zepai) ein Sicherheitsdatenblatt „Safety Data Sheet Revision date 16-Nov-2020 Version 1.02“ für das Produkt „Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine“ vorliege, „das auf Seite 4 unter der “Section 8: Exposure Controls/Personal Protection„ die Einstufung “Pfizer Occupational Exposure Band (OEB): BOEB-5„ für den Bestandteil PF-07302048 enthält“.
Weiter legt die Bundesregierung dar, dass ihr keine Informationen zur Definition und zu den Schutzstufen der Einstufung „OEB 5“ im Rahmen betrieblicher Arbeitsschutzklassifizierungen vorlägen. Bei dem OEB-Konzept handele es sich nicht um eine Einstufung auf Basis der sogenannten CLP-Verordnung der EU https://www.uba.de/n3620de. Nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) „hatten OEB-Einstufungen keinen Einfluss auf das Zulassungsverfahren von Comirnaty“, schreibt die Bundesregierung ferner.