07.04.2026 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 271/2026

AfD will Energiewirtschaftsgesetz ändern

Berlin: (hib/HLE) Die AfD-Fraktion strebt eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes an und hat dazu einen Gesetzentwurf (21/5135) eingebracht. Das Gesetz soll dahingehend geändert werden, dass die bestehende Definition der Energie-Kundenanlage präzisiert wird. Klargestellt werden soll, dass Kundenanlagen nur solche Energieanlagen sind, die nach ihrer Ausgestaltung oder Funktion nicht die Merkmale eines Elektrizitätsverteilernetzes im Sinne des EU-Rechts erfüllen. Dadurch werde verhindert, dass Anlagen mit Netzcharakter der energiewirtschaftsrechtlichen Regulierung entzogen würden, argumentiert die AfD-Fraktion.

Nach der derzeitigen nationalen Rechtslage besteht nach Angaben der AfD-Fraktion insbesondere bei der Anwendung des Begriffs der Kundenanlage die Gefahr, dass Versorgungssysteme allein aufgrund ihrer räumlichen Begrenzung, ihrer Eigentumsstruktur oder ihres internen Nutzungszuschnitts pauschal vom Netzbegriff ausgenommen werden, ohne dass eine unionsrechtlich gebotene funktionale Prüfung erfolge. Dies führe zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Betreiber, Regulierungsbehörden und Gerichte. Gleichzeitig existierten in der Praxis zahlreiche Energieversorgungssysteme, die zwar Elektrizität an Dritte abgeben, jedoch nach ihrer tatsächlichen Ausgestaltung und Nutzung nicht die Funktion eines Elektrizitätsverteilernetzes im Sinne des Unionsrechts erfüllen würden. Hierzu zählten insbesondere Anlagen auf räumlich abgegrenzten Arealen mit eindeutig bestimmbarem Nutzerkreis, wie etwa Campingplätze, Ferienanlagen, Marinas, Freizeit- oder vergleichbare Einrichtungen. Diese Systeme dienten nicht der Versorgung eines unbestimmten Personenkreises und seien funktional nicht in den Elektrizitätsmarkt eingebunden. Eine Anwendung der für Elektrizitätsverteilernetze vorgesehenen regulatorischen Pflichten wäre für diese Anlagen unverhältnismäßig und unionsrechtlich nicht geboten, heißt es in dem Gesetzentwurf.