08.04.2026 Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 273/2026

AfD fragt nach Wirksamkeit von Bildungsgutscheinen

Berlin: (hib/STO) Die „Wirksamkeit von Bildungsgutscheinen“ ist Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/5073). Danach können Bildungsgutscheine auf Grundlage von Paragraf 81 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) beantragt werden und dienen dazu, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder Arbeitslose durch eine Qualifizierungsmaßnahme wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Wie die Fraktion weiter schreibt, finden sich im Internet „zahlreiche Fahrschulen, die entsprechende Ausbildungen anbieten und ausdrücklich damit werben, dass der Lkw- oder Busführerschein von der Agentur für Arbeit zu 100 Prozent übernommen werde“.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele Bildungsgutscheine in den Jahren 2022 bis 2025 jeweils zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C, CE, D, DE ausgegeben wurden. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, wie viele Personen nach dem Abschluss einer über einen Bildungsgutschein geförderten Maßnahme innerhalb von sechs beziehungsweise zwölf Monaten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden konnten.