08.04.2026 Gesundheit — Antwort — hib 275/2026

Mehr als 20.000 Fälle von Abrechnungsbetrug registriert

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will Fehlverhalten im Gesundheitswesen noch effektiver bekämpfen. Dies sei ein wichtiges und dauerhaft im Fokus stehendes Thema, heißt es in der Antwort (21/5114) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4675) der AfD-Fraktion.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) von 2003 sei festgelegt worden, dass Stellen einzurichten sind, um Fällen nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) hindeuten.

Seit Inkrafttreten des GMG seien die Regelungen regelmäßig angepasst oder überarbeitet worden. Eine weitere Effektivierung sei geplant.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden 2024 insgesamt 20.553 mutmaßliche Fälle von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen erfasst. 2023 waren es 2.169 Fälle, 2022 insgesamt 2.744 Fälle, wie die Bundesregierung unter Verweis auf die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) schreibt. Der Fallzahlanstieg 2024 ist demnach maßgeblich auf ein Verfahren aus Schleswig-Holstein zurückzuführen, das die Bereiche Wirtschaftskriminalität bei Betrug und Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen betraf.

Seit 2016 werden den Angaben zufolge mit regelmäßigen Qualitätsprüfungen bei ambulanten Pflegediensten vom Medizinischen Dienst oder dem Prüfdienst der privaten Krankenversicherung auch Abrechnungen geprüft. In Form eines Screenings würden Leistungen kontrolliert, die die Pflegedienste den Kranken- und Pflegekassen in Rechnung stellen.

Dabei werten Prüfer die Pflegedokumentation und sonstige Unterlagen wie Rechnungen, Tourenpläne oder Qualifikationsnachweise aus und berücksichtigen Auskünfte der pflegebedürftigen Personen, von An- und Zugehörigen, von Mitarbeitern der Pflegedienste sowie Informationen aus der Inaugenscheinnahme der Pflegebedürftigen.

Würden dabei Auffälligkeiten festgestellt, erhielten die betroffenen Kranken- und Pflegekassen eine Information. Die Kassen entschieden dann über das weitere Vorgehen. Nicht jede Auffälligkeit sei auf Abrechnungsbetrug zurückzuführen. Laut dem 8. Qualitätsbericht des Medizinischen Dienstes Bund gab es 2023 insgesamt 10.954 Abrechnungsprüfungen im Rahmen von Qualitätsprüfungen.