Vereinfachung der Berufskraftfahrerqualifikation
Berlin: (hib/HAU) Nach geltender Rechtslage ist es laut Bundesregierung möglich, dass Fahrschulen den Unterricht für die Fahrerlaubnis der Klassen D und DE (Genehmigung für das Fahren von Bussen) so gestalten, „dass die Bewerber im Anschluss daran in der Lage sind, die Prüfung zur Grundqualifikation zu bestehen“. Vor diesem Hintergrund sei die Aufnahme des Vorschlags 05101 aus der Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung in das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz entbehrlich gewesen, heißt es in der Antwort der Regierung (21/5107) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4842). Ungeachtet dessen würden Vorschläge aus der Praxis zur Vereinfachung der Berufskraftfahrerqualifikation, zum Beispiel durch eine Zusammenlegung der praktischen Fahrerlaubnisprüfung und der praktischen Prüfung der Berufskraftfahrerqualifikation, mit den Branchenverbänden erörtert, schreibt die Bundesregierung. Dabei seien EU-rechtliche Vorgaben sowie organisations- und verfahrensrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen hatte vorgeschlagen, die Berufskraftfahrerqualifikation in die Fahrausbildung zur Erlangung des Busführerscheins der Klassen D1 oder D zu integrieren.