09.04.2026 Inneres — Antwort — hib 278/2026

Erkenntnisse zur Sicherheit von Lokführern im Güterverkehr

Berlin: (hib/STO) Erkenntnisse zur Sicherheitslage von Lokführern im Schienengüterverkehr sind Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5127) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4559). Danach liegen den Sicherheitsbehörden Informationen zu Übergriffen, Bedrohungen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen gegenüber Lokführern im Schienengüterverkehr vor.

Diese Erkenntnisse werden laut Bundesregierung insbesondere durch die Bundespolizei im Rahmen der bahnpolizeilichen Gefahrenabwehr auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie der Strafverfolgung gewonnen, „in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen dokumentiert, einer polizeilichen Bewertung unterzogen und bei Bedarf in den Informationsaustausch mit weiteren Sicherheitsbehörden sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen eingebracht“. Im Rahmen der seit dem Jahr 2000 bestehenden Ordnungspartnerschaft zwischen der Deutschen Bahn AG und der Bundespolizei ist der Informationsaustausch der Antwort zufolge „regelmäßig und besonders intensiv“.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, erstellt das Bundeskriminalamt als Zentralstelle der deutschen Polizeien ein Gefährdungslagebild Bahn. „Aufgrund dessen Bedeutung fließen herausragende Ereignisse aus vorangegangenen Jahren in die Bewertung ein, denen entweder eine politische Motivation zugrunde liegt oder die nach Beurteilung des Einzelfalls - beispielsweise hinsichtlich neuartiger Tatbegehungsweisen - ebenfalls Einfluss auf die Gefährdungslage aus den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität im Bahnbereich nehmen könnten“, heißt es dazu in der Antwort ferner. Danach wird das Gefährdungslagebild Bahn des Bundeskriminalamtes anlassbezogen aktualisiert.