Zuständigkeit der Unfallversicherung in Missbrauchsfällen
Berlin: (hib/PK) Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist Thema einer Kleinen Anfrage (21/5187) der Linksfraktion. In einer Expertenrunde 2011 sei es im Zusammenhang mit Hilfen für Betroffene um die Zuständigkeit der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) gegangen. Betroffene, die etwa in schulischen Kontext oder als Ehrenamtliche in Kirchen missbraucht worden seien, hätten Anspruch auf Leistungen.
Als Grund, dass bis zum damaligen Zeitpunkt kaum Anträge auf Leistungen aus der GUV gestellt worden waren, sei der Umstand vermutet worden, dass diese Zuständigkeit nicht ausreichend bekannt sei. Dennoch seien weder die Meldepflicht noch die Zuständigkeit der GUV in die Handlungsempfehlungen im Anhang des Abschlussberichts des Runden Tischs „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ (RTSKM) aufgenommen worden.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie viele Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen der GUV als Arbeits- oder Schulunfall gemeldet und wie viele anerkannt wurden.