09.04.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 280/2026

Betriebe im Anwendungsbereich der Störfallverordnung

Berlin: (hib/PK) In Deutschland unterliegen nach Angaben der Bundesregierung derzeit etwa 4.000 Betriebsbereiche dem Anwendungsbereich der Störfallverordnung, mit der die Regelungen des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (EU-Seveso-III-Richtlinie) in Deutschland umgesetzt werden. Von dem Vorschlag 78108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung wären grundsätzlich diejenigen Unternehmen betroffen, die in einem Betriebsbereich eine störfallrelevante Änderung einer Anlage beantragen sowie Unternehmen, die eine neue Anlage errichten wollen, heißt es in der Antwort (21/5113) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/4795) der AfD-Fraktion.