Beurlaubung von Bundesbeamten
Berlin: (hib/AHE) Beurlaubte Beamte des Auswärtigen Amts sind nach ihrer Tätigkeit in Unternehmen wie Volkswagen, Daimler, Siemens oder der Deutschen Telekom nicht in Positionen zurückgekehrt, in denen sie unmittelbar oder mittelbar mit den Interessen dieser Unternehmen befasst waren. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/5092(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4562(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben und den geringen Fallzahlen solcher Beurlaubungen verfolgt die Bundesregierung keine Pläne zur Erhöhung der Transparenz. Darüber hinaus sehe das Auswärtige Amt keinen Anlass für strengere Dokumentationspflichten.
Die jährlichen Zahlen im Integritätsbericht der Bundesverwaltung zeigten, dass sich die Regelungen und Instrumente zur Vermeidung von und zum Umgang mit Interessenkonflikten bewährt hätten, argumentiert die Bundesregierung. „Die Korruptionsfälle beziehungsweise Verdachtsfälle bewegen sich auf Bundesebene auf einem sehr niedrigen Niveau. Zudem sind die bestehenden dienstrechtlichen Regelungen zu den Voraussetzungen und Grenzen einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge sowie den auch während einer Beurlaubung fortgeltenden beamtenrechtlichen Pflichten geeignet, dienstliche Belange zu wahren, mögliche Interessenskonflikte zu identifizieren und zu vermeiden.“