09.04.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 281/2026

Bewertung gesundheitlicher Risiken beim Strahlenschutz

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht im sogenannten Non-Threshold-Modell (LNT) eine geeignete Grundlage zur Bewertung gesundheitlicher Risiken im Strahlenschutz. Wie sie in der Antwort (21/5093) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4654) schreibt, sei das LNT-Modell ein Risikomodell, das eine lineare Dosis-Wirkungsbeziehung ohne Schwellendosis annimmt. „Es stellt eine plausible Grundlage für die im Strahlenschutz erforderlichen Abwägungsprozesse sowie einen wissenschaftlich fundierten und umsichtigen Strahlenschutz dar.“

Das deutsche Regelwerk zum Strahlenschutz setze - auch hinsichtlich Grenzwerten - gemäß Euratom-Vertrag die entsprechenden europäischen Richtlinien um, die sich an den Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) orientieren.

Generell berücksichtige das deutsche Regelwerk zum Strahlenschutz den jeweils aktuellen Stand der etablierten wissenschaftlichen Erkenntnis, wie er in zusammenfassenden Bewertungen von UNSCEAR (United Nations Scientific Committee on the Effects of Atomic Radiation), ICRP (International Commission on Radiological Protection), Euratom Artikel 31 Group of Experts und der deutschen Strahlenschutzkommission dokumentiert ist.