10.04.2026 Finanzen — Antwort — hib 283/2026

Arbeitsteilige Geldwäschestrukturen in OK-Netzwerken

Berlin: (hib/STO) Die Nutzung arbeitsteiliger Geldwäschestrukturen innerhalb organisierter krimineller Netzwerke ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5170(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4719(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Laut einer Europol-Studie aus dem Jahr 2024 haben danach 96 Prozent der dort untersuchten 821 kriminellen Netzwerke ihre Erträge selbst gewaschen.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, können Täter aber auch auf Angebote spezialisierter krimineller Dienstleister zurückgreifen, die gegen Entgelt inkriminierte Vermögenswerte annehmen und im Gegenzug „gewaschene“ Vermögenswerte an ihre Kunden auszahlen. Darüber hinaus sei die Bereitstellung sogenannter „technischer Infrastruktur“ möglich.

Der Antwort zufolge sind Deliktsfelder der Organisierten Kriminalität (OK) überwiegend von erheblichem Gewinnstreben geprägt. Die Herausforderung der Aufklärung liege dabei in der Regel in der internationalen, grenzüberschreitenden Dimension sowie der Nutzung von Transaktionsformen, deren Nachverfolgung nicht ohne Weiteres umgesetzt werden könne.

Sowohl die Entwicklungen im analogen als auch im digitalen Raum stellten die Strafverfolgungsbehörden dabei vor Herausforderungen, schreibt die Bundesregierung ferner. Im analogen Raum existierten Finanzsysteme wie zum Beispiel in Form des „Hawala-Banking“, bei denen Geldtransfers abseits des regulären beziehungsweise regulierten Finanzsystems getätigt werden können. Eine Aufklärung und Unterbindung sei hier extrem erschwert, da keine Anmeldung erfolge beziehungsweise keine Genehmigung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz vorliege und eine strukturierte Kontrolle durch Aufsichtsbehörden damit nicht möglich sei.

Im digitalen Raum spielten Kryptowerte eine zunehmende Rolle, insbesondere im Zusammenhang mit Straftaten im Bereich der Cyber-Kriminalität, heißt es in der Antwort des Weiteren. Als Herausforderung sei hier unter anderem eine Verschleierung durch die Verwendung von sogenannten Krypto-Mixern festzustellen.