10.04.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Antwort — hib 284/2026

Energetische Kennwerte sollen möglichst harmonisiert werden

Berlin: (hib/STO) Um den Vorschlag 19102 - Harmonisierung energetischer Kennwerte - der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/5142(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4794(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Wie die Fraktion darin schrieb, wurde in der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.“ (BDEW) beteiligt habe, unter dem genannten Vorschlag eine „Anpassung beziehungsweise Ausweisung verschiedener energiewirtschaftlicher Regelungen und Bestimmungen inklusive Förderprogrammen verlangt, die eine energetische Bilanzierung mit Produkt-Umwelt-Fußabdruck (PEF - Product Environmental Footprint), CO2-Äquivalenten und vergleichbaren energetischen Kennwerten fordern“. Der BDEW beabsichtige mit diesem Vorschlag die Einführung einer zentralen Fundstelle für alle energetischen Kennwerte, schrieb die Fraktion weiter.

In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass die Prüfung des Vorschlags 19102 abgeschlossen sei. Die energetischen Kennwerte würden nach Möglichkeit harmonisiert. So basierten etwa die Bundesförderung für effiziente Gebäude, die Energieberatungsprogramme zu Gebäuden und das Gebäudeenergiegesetz auf den gleichen energetischen Kennwerten. Sie seien im Gebäudeenergiegesetz verankert beziehungsweise würden jeweils aus der DIN V 18599 berechnet.