13.04.2026 Inneres — Antwort — hib 285/2026

Vereinheitlichtes Meldewesen im Kritis-Dachgesetz-Rahmen

Berlin: (hib/STO) Mit dem „Vorschlag 19107 - ,Vereinheitlichtes Meldewesen für IT-Vorfälle und physische Vorfälle im Rahmen des anstehenden Kritis-Dachgesetzes'“ der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5196) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4885). Darin schrieb die Fraktion, dass in der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligt habe, unter dem Vorschlag 19107 „eine Anpassung der Kritis (Kritische Infrastrukturen)-Gesetzgebung“ gefordert worden sei.

Mit einem einheitlichen Meldewesen würden die Unternehmen in die Lage versetzt, ihren Meldeverpflichtungen, die sich aus den verschiedenen juristischen Bestimmungen ergeben, mit einer einzigen Meldung nachzukommen, führte die Fraktion weiter aus. Auf die gemeldeten Daten könnten dann alle zuständigen Behörden und Institutionen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene nach dem „Need-to-Know-Prinzip“ zugreifen.

Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass eine Umsetzung des Vorschlags mit dem geplanten NIS-2-Umsetzungs-und Cybersicherheitsstärkungsgesetz dem geplanten Kritis-Dachgesetz vorgesehen worden sei. Das NIS-2-Umsetzungs-und Cybersicherheitsstärkungsgesetz sei am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten und das Kritis-Dachgesetz am 17. März 2026. „Beide Gesetze steigern die Resilienz von Kritis und werden damit zu einer höheren Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa beitragen“, heißt es in der Antwort weiter.