Minderung der Methanemissionen von Gärresten
Berlin: (hib/STO) Mit dem „Vorschlag 35110 - Mehr Flexibilität bei Maßnahmen zur Minderung der Methanemissionen von Gärresten“ der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/5175) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4860). Darin schrieb die Fraktion, dass in der Verbändeabfrage, an der sich der „Deutscher Bauernverband e. V.“ beteiligt habe, eine Anpassung der Energiegesetzgebung gefordert worden sei.
Der Bauernverband weise mit dem Vorschlag auf die im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschriebene „Pflicht zur Minderung der Methanemissionen aus Gärresten“ hin, die als unwirtschaftlich betrachtet werde, führte die Fraktion weiter aus. Um dies zu vermeiden, „sollte die Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz durch einen Verweis auf eine flexiblere Pflicht zur Methanemissionsminderung im einschlägigen Fachrecht (Technische Anleitung [TA] Luft) ersetzt werden, um eine Kostenersparnis nach sich zu ziehen“.
Dazu schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass der Vorschlag „mit dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024“ umgesetzt worden sei.