Austausch mit Ländern über geringere Ausgabenbelastung
Berlin: (hib/VOM) Für eine faire Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen muss nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass alle staatlichen Ebenen über die nötige Finanzausstattung verfügen, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Wie die Regierung in ihrer Antwort (21/5193(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4859(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ausführt, müssen die „Deckungsbedürfnisse“ des Bundes und der Länder einschließlich der Kommunen bei der Verteilung der Umsatzsteuer so aufeinander abgestimmt werden, dass „ein billiger Ausgleich erzielt, eine Überbelastung der Steuerpflichtigen vermieden und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet gewahrt wird“. Die Bundesregierung befinde sich seit September 2025 in einem intensiven Austausch mit den Ländern. Derzeit liege der Fokus auf einer Reduzierung der Ausgabenbelastung. Die kommunalen Spitzenverbände und die Koalitionsfraktionen des Bundestages seien in die Prozesse eingebunden, heißt es.
Nach Regierungsangaben sollen die Ergebnisse des Austauschprozesses „so bald wie möglich“ im Rahmen der Ergebnisprotokolle der Konferenzen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder vorgelegt werden. Ob die Ergebnisse verbindliche gesetzliche Änderungen, Verwaltungsvereinbarungen oder Bund-Länder-Vereinbarungen erfordern werden, sei „derzeit nicht absehbar“. Die Regierung verweist darauf, dass den Ländern bereits 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz „zur eigenen Bewirtschaftung für die Investitionen in die Infrastruktur der Länder und Kommunen“ zur Verfügung stünden. Darüber hinaus würden die Mindereinnahmen des steuerlichen Investitionssofortprogramms weitgehend vom Bund getragen. Die Einnahmeausfälle der Kommunen in Höhe von 13,5 Milliarden Euro würden durch eine Anpassung der Festbeträge bei der Umsatzsteuer sogar vollständig übernommen.
Die Regierung erinnert daran, dass der Bundeskanzler und die Länderchefs am 18. Juni 2025 vereinbart hätten, den im Koalitionsvertrag niedergelegten Grundsatz der Veranlassungskonnexität mit Leben zu füllen. Bund und Länder hätten sich in der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe vor allem mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen auseinandergesetzt und unterschiedliche Lösungsansätze diskutiert. In der Arbeitsgruppe seien von Seiten des Bundes das Kanzleramt, das Finanzministerium, das Innenministerium und das Wirtschaftsministerium vertreten. Die Arbeitsgruppe sei grundsätzlich „länderoffen“. Auch die kommunalen Spitzenverbände seien vertreten.