13.04.2026
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 287/2026
Ausnahmeregelungen zu vorzeitigen Baubeginn
Berlin: (hib/AHE) Der Vorschlag 18108 einer Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung durch das Bundesministerium der Justiz aus dem Jahr 2023 zu einem vorzeitigen Baubeginn ist - soweit rechtlich möglich - umgesetzt worden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/5190(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4887(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und verweist auf das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht. Unter bestimmten Voraussetzungen könne auf Antrag des Antragstellers auf das Erfordernis einer positiven Gesamtprognose verzichtet werden.