Ausnahmeregelungen in Industrieemissions-Richtlinie
Berlin: (hib/AHE) Der Vorschlag 78104 einer Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung durch das Bundesministerium der Justiz aus dem Jahr 2023 „Ausnahme für FuE-Projekte bei Mengenschwellen“ ist nicht in das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz aufgenommen worden, da seine Umsetzung außerhalb dieses Gesetzes erfolgt. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (21/5194) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4881).
Der Vorschlag werde im Rahmen der Rechtsetzungsverfahren zur Umsetzung der novellierten Industrieemissions-Richtlinie aufgegriffen, insbesondere durch die Möglichkeit, Rahmengenehmigungen für modulare Chemieanlagen zu erteilen. Dadurch werde die schnelle und flexible Anpassung an die Prozessanforderungen auch für die Herstellung neuer - zum Beispiel pharmazeutischer - Produkte innerhalb des genehmigten Rahmens ohne weiteres Verfahren ermöglicht.