13.04.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 287/2026

Beschleunigung beim Bau Erneuerbarer-Energie-Anlagen

Berlin: (hib/AHE) Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht sind die auch nach alter Rechtslage bereits vorhandenen Möglichkeiten des Verzichts und des Wegfalls eines Erörterungstermins nochmals ausgeweitet worden. Wie die Bundesregierung in der Antwort (21/5185(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4880(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) schreibt, bleibt es der zuständigen Behörde im Einzelfall weiterhin möglich, einen Erörterungstermin durchzuführen.

Um das Verfahren nicht zu verzögern, sei dieser spätestens vier Wochen nach Ablauf der Einwendungsfrist durchzuführen. Darüber hinaus solle bei Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und bei der Errichtung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff grundsätzlich auf einen Erörterungstermin verzichtet werden.