Vereinfachung und Verschlankung der Stromkennzeichnung
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung überprüft derzeit noch den Vorschlag 19103 einer Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung durch das Bundesministerium der Justiz aus dem Jahr 2023 zur Vereinfachung und Verschlankung der Stromkennzeichnung. Das geht aus ihrer Antwort (21/5195) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4886) hervor.
Die Bundesregierung teile das Ziel, die praktische Handhabbarkeit der Stromkennzeichnung zu vereinfachen. Der Vorschlag sei aber sehr umfassend, die Prüfung gestalte sich komplex. Maßnahmen zur Bürokratieentlastung bei der Stromkennzeichnung müssten insbesondere durch die dafür zuständigen nachgeordneten Bundesbehörden auf Praxistauglichkeit geprüft werden, hier die Bundesnetzagentur für die Stromkennzeichnung in Gänze und das Umweltbundesamt für die Prüfung des erneuerbaren Anteils in der Stromkennzeichnung.
Bei der Bewertung sei zudem zu beachten, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bürokratieentlastung zugleich mit gesetzlichen Zielen der Stromkennzeichnung (Verbraucherschutz und Transparenz) und mit EU-rechtlich verbindlichen Vorgaben wie der Strombinnenmarktrichtlinie vereinbar sein müssen.