Einschränkungen bei Forschungs-Kooperationen mit China
Berlin: (hib/DES) Nach intensiver Befassung hat die Bundesregierung für die Annahme des Arbeitsprogramms 2026-2027 von Horizont Europa (HEU) - und damit auch für die Einschränkung der Teilnahme chinesischer Einrichtungen - gestimmt. Die Entscheidung für die Einschränkung sei mit dem „Schutz strategischer Interessen der EU begründet“, heißt es in einer Antwort (21/5117(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4674(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Größere Auswirkungen auf die Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen und Hochschulen an europäischen Verbundprojekten erwarte sie wiederum nicht. Hintergrund der Anfrage war, dass die Europäische Kommission das Arbeitsprogramm 2026-2027 von Horizon Europe angenommen hat, das die Teilnahme Chinas an mehreren Teilen des Programms - zum Beispiel im Bereich Gesundheit, Zivile Sicherheit und Gesellschaft sowie Digitalisierung, Industrie und Weltraum - ausschließt.
Relevant für die Risikobewertung von wissenschaftlichen Partnerschaften mit chinesischen Einrichtungen sind laut Bundesregierung „die Art der Einrichtung sowie des Forschungsthemas und -ziels, mögliche Dual-Use-Potenziale, mögliche wirtschaftliche Verwertungspotenziale, institutionelle Herkunft, Verbindungen und Verflechtungen beteiligter Personen und potenzielle zukünftige Abhängigkeiten“.
In der Antwort heißt es auch, dass der Vorschlag zur EU-Kommission zum European Research Act (ERA Act) im dritten Quartal 2026 vorgelegt werden solle.