15.04.2026 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 296/2026

Verbraucherkredite: Ausnahme für Debitkarten geplant

Berlin: (hib/SCR) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (21/1851(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/2459(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beschlossen. Für die im parlamentarischen Verfahren noch veränderte Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die abschließende Beratung des Entwurfes im Bundestagsplenum ist für Freitag, 17. April 2026, geplant.

Ziel der Vorlage ist die Umsetzung von verschärften EU-Vorgaben zu Verbraucherkrediten. Sie sollen grundsätzlich an die Vorgaben für Immobiliendarlehen angepasst werden. Reguliert werden sollen auch sogenannte „Buy now, pay later“-Modelle, die vor allem im Online-Handel Anwendung finden. Gegenüber dem Regierungsentwurf beschlossen die Koalitionsfraktionen unter anderem, Debitkarten mit Zahlungsaufschub aus dem Anwendungsbereich der Regelungen auszunehmen. Zudem wurde die Gesetzesbegründung an einzelnen Stellen klarstellend ergänzt.

Neu gefasst wurde zudem eine Vorschrift zum Scoring im Bundesdatenschutzgesetz, der als Paragraf 37a in das Gesetz eingefügt werden soll. Im Gegenzug soll Paragraf 31 gestrichen werden.