Industrie kritisiert Umsetzung der geänderten IED-Richtlinie
Berlin: (hib/HAU) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen“ (geänderte IED-Richtlinie) (21/4786) trifft bei Industrievertretern auf deutliche Ablehnung. Hauptkritikpunkt war bei einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch der Verzicht auf in der EU-Vorgabe ermöglichte Ausnahmeregelungen, was aus Sicht der Sachverständigen zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen führe. Umweltschutzorganisationen hingegen begrüßten den Entwurf und warnten vor einer Abschwächung der Regelung.
Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die Umweltleistung industrieller Anlagen zu verbessern. Betreiber sollen unter anderem verpflichtet werden, bis spätestens 2030 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Darüber hinaus sind höhere Anforderungen bei der Umsetzung von Schlussfolgerungen von sogenannten Beste-Verfügbaren-Techniken (BVT) vorgesehen.
Der Entwurf sei angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und steigender Insolvenzen „aus der Zeit gefallen“, befand Verena A. Wolf vom Verband der Chemischen Industrie (VCI). Man bekomme ein sehr kleinteiliges Genehmigungsmanagement mit vielen neuen inhaltlichen Anforderungen für die Herstellung von Produkten, „die wir alle brauchen und die wir hier in Deutschland herstellen sollten“.
Wolf appellierte an die Abgeordneten: „Überlegen Sie sich nochmal, ob wir wirklich jetzt in dieser Situation diese Richtlinie in der vorliegenden Form umsetzen sollen“. Sie plädierte für die Aussetzung der Umsetzung und für ein gemeinsames Review auf europäischer Ebene. Ansonsten riskiere man den Verlust „weiterer guter Arbeitsplätze“.
Die Rechtsanwältin Andrea Versteyl, die als Beraterin von Industriebetrieben in Genehmigungsverfahren aktiv ist, kritisierte, dass es keine vollständige 1:1-Umsetzung, sondern ein „Gold-Plating“ gebe. Letzteres liege auch dann vor, wenn von Abweichungen oder Öffnungsklauseln in der Richtlinie kein Gebrauch gemacht wird. Auf die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Standortes Deutschland habe auch der Bundesrat hingewiesen, sagte sie.
Versteyl verwies darauf, dass die IED-Änderungsrichtlinie aktuell seitens der EU selbst überarbeitet werde und sprach sich dafür aus, auf den sogenannten EU-Umwelt-Omnibus zu warten.
Eine deutliche Nachbesserung des Entwurfes forderte auch Holger Lösch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In der aktuellen Fassung führe er zu mehr Bürokratie und zusätzlichen Kosten für die Unternehmen, „während die deutsche Industrie in einer ihrer schwersten Krisen steckt“.
Im besagten EU-Umwelt-Omnibus gebe es schon wichtige Erleichterungen für die Unternehmen, so Lösch. Diese sollten seiner Auffassung nach in die nationale Umsetzung einfließen, was nicht ausreichend geschehen sei. Außerdem brauche es eine schlankere und unbürokratischere Umsetzung der IED-Richtlinie. „Wir müssen alle europarechtlich gegebenen Spielräume nutzen“, forderte er.
Angesichts von Stellenabbau, der Verlagerung von Produktionskapazitäten ins Ausland und der hohen Kosten für die Transformation komme die Regelung zur Unzeit, befand Puya Raad von der Thyssenkrupp Steel Europe AG. Die von der Bundesregierung im Rahmen des Artikelgesetzes vorgelegten Vorschriften seien daher an einigen Stellen im parlamentarischen Verfahren zwingend zu ändern, um für Betreiber und Vollzugsbehörden eine praxistaugliche und rechtssichere Anwendung zu ermöglichen und durch eine 1:1-Umsetzung unnötige zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Raad warb dafür, die Vereinfachungen aus dem Umwelt-Omnibusverfahren „in Gänze zu berücksichtigen“.
Erheblichen Anpassungsbedarf erkannte auch Martin Ruhrberg vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Insbesondere gelte das bei den neuen wasserrechtlichen Bestimmungen, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und eine schlanke bürokratiearme Umsetzung zu erreichen, um so den Erfüllungsaufwand für Betreiber und Behörden weiter zu verringern und nicht auszuweiten.
Ruhrberg forderte, die Umsetzung der sich aus der novellierten IED ergebenen neuen Betreiberpflichten im Sinne einer 1:1-Umsetzung durchgängig auf IED-Anlagen zu beschränken. Es sollten aus seiner Sicht alle Möglichkeiten zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes für Behörden und Betreiber genutzt und die Ausnahmetatbestände der Richtlinie umgesetzt werden.
Cornelia Nicklas von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kritisierte die aktuellen Diskussionen über mögliche Abschwächungen des Ambitionsniveaus der IED im Zuge des Umwelt-Omnibusverfahrens auf europäischer Ebene. Überlegungen und Forderungen dahingehend, die Implementation der geltenden IED bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht auszusetzen, sowie die Inhalte der Richtlinie auf europäischer Ebene oder vorweggenommen auf nationaler Ebene abzuschwächen, „haben aus unserer Sicht keine Berechtigung“, sagte die DUH-Vertreterin. Die der IED unterfallenden Industrieanlagen in Deutschland seien schließlich für etwa fünf Prozent der Schadstoffemissionen und zehn Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU sowie jährliche Gesundheits- und Umweltkosten in Höhe von rund 69 bis 108 Milliarden Euro verantwortlich.
Selin Esen von der Umweltrechtsorganisation ClientEarth verwies darauf, dass sich die Emissionsgrenzwerte für die Anlagen schon seit 2010 verbindlich an einer Bandbreite orientieren müssten, „die beschreibt, was technisch und wirtschaftlich möglich und vertretbar ist“. Diese Bandbreiten ergäben sich aus technischen Beratungen von Industrievertretern, EU-Mitgliedstaaten und NGOs.
In der Praxis habe sich jedoch das Problem ergeben, so Esen, „dass Emissionsgrenzwerte oft am oberen Ende der Bandbreite festgelegt werden“. Dieser Wert sei aber bis zu zehnmal höher als der untere Wert. Genau hier setze die Industrieemissionsrichtlinie von 2024 an und fordere eine Orientierung am strengsten Wert. Gleichzeitig gebe es Flexibilität für die Betreiber und sehr lange Übergangsfristen. Laut Esen ist es „höchste Zeit, dass Industrieanlagen die strengst möglichen Emissionsgrenzwerte einhalten“. Das werde durch den Gesetzentwurf umgesetzt.