15.04.2026 Inneres — Gesetzentwurf — hib 300/2026

AfD will Übergangszahlungen an Ex-Minister stutzen

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesministergesetzes“ (21/5310(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, der am Donnerstag ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden soll. Ziel der Vorlage ist eine Neuregelung des Übergangsgeldes, das ehemalige Mitglieder der Bundesregierung ab dem Zeitpunkt erhalten, an dem die Amtsbezüge aufhören.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Übergangsgeld künftig nur noch für die Anzahl an vollen Monaten gezahlt werden, die der Berechtigte Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat, jedoch mindestens einen und höchstens zwölf Monate. „Das Übergangsgeld beträgt für die ersten drei Monate das Amtsgehalt ohne Zulagen und Zuschläge, für den Rest der Bezugsdauer, also maximal neun weitere Monate, die Hälfte dessen“, heißt es in der Vorlage weiter.

Danach wird das Übergangsgeld derzeit für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre gewährt. Die Höhe entspreche in den ersten drei Monaten den vollen steuerpflichtigen Amtsbezügen und in der restlichen Zeit der Hälfte der Bezüge, führt die Fraktion weiter aus. Die gesetzliche Regelung habe zur Folge, „dass auch Minister, die nur einen einzigen Tag im Amt wären, von hohen finanziellen Leistungen profitieren würden“, die in der Bevölkerung kaum zu rechtfertigen seien. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher der Begründung zufolge die „überdimensionierten Übergangszahlungen an Minister“ einer Reform unterzogen werden.