Studien- und Fachkräftefonds für Afrika
Berlin: (hib/JOH) Mit dem „Studien- und Fachkräftefonds“ (SFF) für Afrika sind nach Angaben der Bundesregierung Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geprüft und vorbereitet worden. Angesichts der Vielzahl von Einzelmaßnahmen im Betrachtungszeitraum von 24 Jahren (1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2018) sei eine Beantwortung für die einzelnen Maßnahmen innerhalb der Frist jedoch nicht möglich, schreibt sie in einer Antwort (21/5097(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/4661(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit Blick auf die noch laufende Nachfolgephase könne auch keine Gesamtbewertung bezüglich des Volumens erfolgen.
In ihrer Vorbemerkung betont die Bundesregierung, regionale Studien- und Fachkräftefonds könnten auch bei besonders eilbedürftigen Maßnahmen, bei Pilotmaßnahmen und zur Erprobung von instrumentellen Innovationen eingesetzt werden. Studien und Gutachten könnten aus dem SFF zudem auch dann finanziert werden, wenn sie nicht der Vorbereitung einer Maßnahme der TZ dienten.
Ihr zufolge wurden im genannten Zeitraum Studien, Gutachten und kleine Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit in afrikanischen Ländern unter anderem zu Themenbereichen wie berufliche Bildung, Demokratie, Rechtsstaat, Gender sowie Gesundheit finanziert, die meisten in Tschad (15), Äthiopien (8) und Kamerun (6).