Grüne fordern Korrekturen an Novelle des BGG
Berlin: (hib/CHE) Die Grünen fordern, Barrierefreiheit in sämtlichen Bereichen des Alltags zum Grundprinzip für eine inklusive und moderne Gesellschaft zu machen. In einem entsprechenden Antrag (21/5335(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) kritisiert die Bundestagsfraktion, der im Februar 2026 von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf für eine Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibe weit hinter diesem Anspruch zurück. „Zwar wird ein Diskriminierungsverbot für private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen eingeführt, auf wirklich wirksame Instrumente zu dessen Durchsetzung jedoch vollständig verzichtet: Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche werden ausgeschlossen, selbst kleinste bauliche Veränderungen pauschal als für Unternehmen 'unverhältnismäßig' definiert und bauliche Barrieren bei öffentlich zugänglichen Bundesbauten sollen erst bis 2045 abgebaut werden“, schreiben die Abgeordneten.
Sie verlangen deshalb unter anderem, privatwirtschaftliche Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen gesetzlich zur Herstellung von Barrierefreiheit zu verpflichten, wenn sie kommerziell Güter und Dienstleistungen anbieten, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Die pauschale Einstufung baulicher Veränderungen und Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen als 'unverhältnismäßig und unbillig' für Unternehmen soll aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen werden. Die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention im BGG soll als ein einklagbares Recht ausgestaltet und deren Verweigerung als Tatbestand der Benachteiligung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufgenommen werden. Ferner soll das BGG so geändert werden, dass eine Beweislastumkehr eingeführt wird, nach der im Falle einer geltend gemachten Benachteiligung durch einen Träger öffentlicher Gewalt dieser die Beweislast dafür trägt, dass kein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vorliegt. Dies soll auch für private Anbieter gelten.