Berichtspflicht von Firmen zur Nachhaltigkeit umstritten
Berlin: (hib/PST) Kontrovers haben Sachverständige einen Gesetzentwurf der Bundesregierung bewertet, mit dem die EU-Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der durch die EU-Richtlinie 2025/794 geänderten Form in nationales Recht umgesetzt werden soll. In einer Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 13. April 2026, ging es neben dem Gesetzentwurf selbst (21/1857) um die Stellungnahme des Bundesrates dazu (21/2465).
Auf EU-Ebene sind die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zwischenzeitlich durch die sogenannte Omnibus-1-Richtlinie 2026/470 zum Bürokratieabbau erneut geändert worden, worauf ein von den Fraktionen CDU/CSU und SPD als Ausschuss-Drucksache 21(6)73 eingebrachter Änderungsantrag eingeht. Dieser war ebenso wir ein Entschließungsantrag 21(6)30 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ebenfalls Gegenstand der Anhörung.
Mehr Klarheit über betroffene Firmen gefordert
Neben einer Reihe eher technischer Details haben die Sachverständigen als unklar empfundene Regelungen im Gesetzentwurf thematisiert. So wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Omnibus-1-Richtlinie nur noch rund 2.500 statt zuvor 17.000 deutsche Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein werden. Allerdings wies die Wirtschaftswissenschaftlerin Karina Sopp von der TU Bergakademie Freiberg darauf hin, dass die Schwelle von tausend Beschäftigten für die Berichtspflicht nicht klar definiert sei. Manche EU-Länder rechneten hier mit Vollzeit-Äquivalenten. Ginge man von der reinen Mitarbeiterzahl aus, die Teilzeitbeschäftigte einschließt, könnte dies „ein gewisser Nachteil für deutsche Unternehmen sein“. Sopp forderte deshalb eine Klarstellung im Gesetzestext.
Mehrere Sachverständige wiesen darauf hin, dass auch kleinere Unternehmen betroffen seien. Denn die verlangte Berichterstattung der Großunternehmen umfasse auch Vorprodukte, weshalb diese von ihren Zulieferern ebenfalls Berichte anfordern würden. Rainer Kambeck von der Deutschen Industrie- und Handelskammer begrüßte daher die in der Omnibus-1-Richtlinie vorgesehene Begrenzung bei der Lieferkette und forderte, im deutschen Umsetzungsgesetz nicht darüber hinauszugehen. Kambeck hob hervor, dass die Unternehmen sehr wohl die Notwendigkeit von mehr Nachhaltigkeit sähen, aber nicht überfordert werden dürften.
Dies wollte der selbständige Berater Philippe Youssef Garduño Diaz nur begrenzt gelten lassen. Die Unternehmen wendeten für ihre Finanzberichterstattung ein Vielfaches der Arbeitszeit auf, die für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlich sei. In der EU würden derzeit Nachhaltigkeitsregelungen „unter Hochdruck geschreddert“, die Einsparungen beim Erfüllungsaufwand aber seien „minimal“, befand Diaz.
Einbeziehen der Personalvertretungen
Katrin Vitols vom DGB-Bundesvorstand forderte eine klare Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter in die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte. Die Unklarheiten im vorliegenden Gesetzestext könnten „dazu führen, dass Arbeitnehmervertreter umgangen werden“. Deren frühzeitige Einbindung sei aber wichtig, um ein „realistisches Bild“ vor allem der sozialen Nachhaltigkeit zu erhalten.
Dagegen nannte Tobias Brouwer vom Verband der Chemischen Industrie die vorgesehene Regelung „ausreichend“. Die Unternehmen wünschten Flexibilität, in welchem Stadium der Erstellung des Berichts sie die Personalvertetung einbeziehen.
Ausweitung der Prüfberechtigten gefordert.
Mit besonderem Nachdruck wurde in der Anhörung die Forderung eingebracht, zur Zertifizierung von Nachhaltigkeitsberichten nicht nur Wirtschaftsprüfer zuzulassen. Sabahudin Dzino von der DEKRA Certification GmbH, der auch für andere technische Zertifizierungsstellen sprach, verwies auf die begrenzte technisch-naturwissenschaftliche Kompetenz von Wirtschaftsprüfern. Gerade diese sei aber bei Nachhaltigkeitsberichten erforderlich.
Große Unterstützung fand Dzino dabei bei Richard Wittsiepe vom Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung wp.net. Die vorgesehene Regelung führe zu einem „Oligopol“ der vier großen Wirtschaftsprüfungskonzerne, die allein sich die Beschäftigung von technisch-naturwissenschaftlichen Fachleuten leisten könnten. Ein Oligopol aber bedeute immer auch höhere Preise. Die Regelung im Gesetzentwurf laufe auch den ausdrücklichen Bestrebungen der EU-Kommission seit der Finanzkrise zuwider, die mittelständischen Wirtschaftsprüfer zu stärken.
Mehrere Sachverständige drängten darauf, die Neuregelung schnell in Kraft zu setzen. Bei den berichtspflichtigen Unternehmen herrsche derzeit „erhebliche Unsicherheit“, berichtete etwa die Wirschaftsprofessorin Sopp.