Linke will Vorkaufsrechte der Kommunen stärken
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares kommunales Vorkaufsrecht vorlegen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/5327(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Damit soll die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gezogen werden. Seitdem könne das kommunale Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebieten) kaum noch zur Anwendung kommen, erklärt die Fraktion. Bis zu dem Urteil sei das kommunale Vorkaufsrecht von vielen Kommunen angewandt worden, um Mieter vor erheblichen Mietsteigerungen zu schützen.
Die Fraktion Die Linke fordert, mit einer gesetzlichen Regelung den Kommunen den Vorkauf von Wohnhäusern in sozialen Erhaltungsgebieten zu ermöglichen, wie es vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021 praktiziert worden sei. Außerdem sollten die Möglichkeiten von Vorkäufen noch erweitert werden, zum Beispiel durch längere Vorkaufsfristen. Das kommunale Vorkaufsrecht soll auf Gewerbeimmobilien ausgeweitet werden und auch bei „Share Deals“ möglich sein, wenn Anteile an Grundstücksgesellschaften verkauft werden oder Grundstücke in solche Gesellschaften eingebracht werden. Zur Ausübung der Vorkaufsrechte soll geprüft werden, wie den Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung aus Bundesmitteln bereitgestellt werden kann.