16.04.2026 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 308/2026

Mehr Flexibilität bei Zusatzbeiträgen

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (21/5389(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), bürokratische Hürden für freiwillige Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzubauen. Darin kritisiert die Fraktion eine „paradoxe Situation“, die durch die gegenwärtige Rechtslage und Verwaltungspraxis entstanden sei: „Während die Rentenversicherungsträger im Rahmen von Statusfeststellungsverfahren und Betriebsprüfungen mit erheblichem Nachdruck bemüht sind, Erwerbsbiografien der Versicherungspflicht zu unterwerfen und Beiträge nachzuerheben, bleibt Pflichtversicherten der Weg verwehrt, zusätzlich freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.“

Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) so zu ändern, dass die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung (Paragraf 7 SGB VI) nicht länger vom Nichtbestehen einer Versicherungspflicht abhängig gemacht wird. Dadurch könnten auch versicherungspflichtige Personen zusätzlich zu ihren Pflichtbeiträgen freiwillige Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen leisten, ohne dass neue Beitrags- oder Versicherungspflichten begründet werden, heißt es in dem Antrag. Ferner sollen die Möglichkeiten für Sonderzahlungen über die eng begrenzten Regelungen der Paragrafen 187a SGB VI und 207 SGB VI hinaus zu einem allgemeinen Recht auf freiwillige Zusatzbeiträge weiterentwickelt werden. Die Berechtigung zur Leistung zusätzlicher freiwilliger Beiträge soll ausdrücklich auch für selbstständig Erwerbstätige gelten, unabhängig davon, ob ihre Versicherungspflicht nach Paragraf 2 SGB VI besteht oder sie als arbeitnehmerähnliche Selbstständige der Versicherungspflicht unterliegen oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht nach anderen Vorschriften besteht.