Grüne fordern Schutz für Versuchstiere
Berlin: (hib/MIS) Die Abgeordneten der Fraktion Bündnis90/Die Grünen sorgen sich um den Schutz von Versuchstieren. In einem Antrag (21/5325(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern sie die Bundesregierung unter anderem auf, von der Herausnahme der Paragrafen 7 bis 10 aus dem Tierschutzgesetz ausdrücklich Abstand zu nehmen und den bestehenden gesetzlichen Rahmen für den Schutz von Versuchstieren vollständig im Tierschutzgesetz zu belassen. Die Bundesregierung solle sicherstellen, dass Tierversuche auch künftig eindeutig dem Schutzzweck des Tierschutzgesetzes unterliegen, nicht aus dessen systematischem Zusammenhang gelöst werden und nicht durch eine gesetzliche Auslagerung abgeschwächt werden.
Zur Begründung heißt es in dem Antrag: „Die §§ 7 bis 10 des Tierschutzgesetzes bilden das zentrale Schutzregime für Versuchstiere in Deutschland. Sie stellen sicher, dass Tierversuche nur unter strengen Voraussetzungen, nach sorgfältiger ethischer Abwägung und unter dem Grundsatz der größtmöglichen Schonung der Tiere durchgeführt werden dürfen. Eine Herausnahme dieser Vorschriften aus dem Tierschutzgesetz würde den gesetzgeberisch gewollten einheitlichen Schutzzweck des Gesetzes aufbrechen.“ Als zentraler ethischer Maßstab verpflichte Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes dazu, Tiere um ihrer selbst willen zu schützen und erlaube Schmerzen, Leiden oder Schäden nur aus einem „vernünftigen Grund“. Dies gelte nur dann uneingeschränkt, wenn Tierversuchstiere ausdrücklich vom Tierschutzgesetz erfasst seien, erklären die Abgeordneten.