AfD fordert Direktwahl des Bundespräsidenten
Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will, dass der Bundespräsident künftig vom Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt wird. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 54 des Grundgesetzes (21/5423(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Derzeit wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt, die aus den Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Die Fraktion schlägt vor, dass Wahlvorschläge für die Wahl des Bundespräsidenten von jeder Bundestagsfraktion sowie vom Wahlvolk beim Bundestagspräsidenten schriftlich eingereicht werden können. Ein vom Wahlvolk eingereichter Wahlvorschlag solle für seine Gültigkeit schriftliche Unterstützungserklärungen mindestens 0,5 Prozent der wahlberechtigten Bürger benötigen. Gewählt sein soll, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht kein Bewerber im ersten Wahlgang diese Mehrheit, so solle nach zwei Wochen ein zweiter Wahlgang stattfinden. Bei diesem sollen nur für einen der beiden Bewerber, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben, Stimmen abgegeben werden können. Gewählt sein soll, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Nach Auffassung der Fraktion erhält der Bundespräsident durch die Direktwahl eine „höhere demokratische Legitimation“. Damit solle aber keine Ausweitung seiner bisherigen Kompetenzen verbunden sein. Die vom Grundgesetz vorgegebene Machtbalance zwischen Bundespräsidenten, Parlament und Bundesregierung solle unverändert bleiben. Durch die Einführung einer Direktwahl des Bundespräsidenten hätte das Verfassungsorgan der Bundesversammlung „keine eigenständige Aufgabe mehr“ und sollte laut Fraktion daher abgeschafft werden.