AfD will Zugriff auf Fraktionssäle nach Fraktionsstärke
Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages dahingehend ändern, dass den Fraktionen ein Zugriff auf Fraktionssäle nach der Fraktionsstärke zusteht. Wie es in einem Antrag (21/5422(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt, solle die Geschäftsordnung festlegen, dass die Arbeitsfähigkeit aller Fraktionen sichergestellt werden müsse und jeder Fraktion ein Fraktionssitzungssaal zur Verfügung steht, wobei der Zugriff auf die Räume nach der Stärke der Fraktion erfolgen solle. Der Ältestenrat solle über die Verwendung der dem Bundestag vorbehaltenen Räume verfügen, „soweit diese nicht dem Zugriffsrecht unterliegen“.
Zur Begründung heißt es, die Geschäftsordnung enthalte bisher keine Regelung zur Zuteilung der Räumlichkeiten auf die Fraktionen. Das „pure Gewohnheitsrecht einer Fraktion, die über einen langen Zeitraum in einem Saal tagt und diesem aus eigenem Antrieb einen Namen gegeben hat“, gemeint ist der von der SPD-Fraktion genutzte Otto-Wels-Saal, reiche derzeit aus, „dass diese Fraktion in einem Raum tagen kann, obwohl dieser für die Fraktionsstärke völlig überdimensioniert ist“, schreiben die AfD-Abgeordneten. Obwohl die AfD-Fraktion wesentlich größer sei als die SPD-Fraktion, werde verhindert, „dass sie in dem zweitgrößten Saal, der ihrer Größe angemessen ist, tagt“.