17.04.2026
Gesundheit — Antwort — hib 310/2026
Keine Hinweise auf eingeschränkte Patientensicherheit
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung sieht die Patientensicherheit im Zusammenhang mit dem Anerkennungs- und Approbationsverfahren von Ärzten als gewährleistet an. Es seien von Seiten der Vollzugsbehörden keine Hinweise eingegangen, die auf grundlegende Probleme mit diesen Vorgaben im Hinblick auf die Patientensicherheit hinwiesen, heißt es in der Antwort (21/5308(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5024(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Die aus Sicht der Bundesregierung für die Patientensicherheit erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation als Arzt seien in der Bundesärzteordnung (BÄO) enthalten.