Fristverlängerungen beim Ausbau erneuerbarer Energien
Berlin: (hib/SAS) Mit dem „Vorschlag 83103 - Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien: Fristverlängerung begrenzen“ befasst sich die Bundesregierung in einer Antwort (21/5299(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5078(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Darin verwies die Fraktion darauf, dass der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) im Rahmen einer Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung des damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 2023 mit dem Vorschlag 83103 eine Anpassung der Bundesimmissionsschutzgesetzgebung gefordert hatte. Die Abgeordneten fragten, warum der Vorschlag nicht im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz umgesetzt wurde.
Die Bundesregierung schreibt nun in ihrer Antwort, dass der Vorschlag des VKU mit dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 8. Juli 2024 umgesetzt worden sei.