17.04.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 312/2026

THG-Minderungswirkung des Gebäudeenergiegesetzes

Berlin: (hib/SAS) Eine Abschätzung der Treibhausgasminderungswirkung (THG-Minderungswirkung) des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kann gemäß einer Antwort der Bundesregierung (21/5273) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4724) erst „nach Konkretisierung durch die gesetzlichen Regelungen“ erfolgen. Die Arbeiten an den neuen Regelungen dauerten an, so die Bundesregierung. Daher könnten zum gegenwärtigen Stand keine Angaben zu genauen Inhalten der anstehenden gesetzlichen Änderungen gemacht werden.

Die Grünen hatten in ihrer Anfrage unter anderem wissen wollen, ob der Bundesregierung Berechnungen darüber vorliegen, wie hoch die Emissionseinsparungen in Deutschland durch den Erhalt der 65-Prozent-Regel des Paragraf 71 GEG im Vergleich zu einer Abschaffung der Regel in Verbindung mit der Einführung der von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion geplanten Grüngasquote wären.