Kontrolle durch Kinder- und Jugendmedienschutz
Berlin: (hib/CHE) Bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) erfolgt keine statistische Erfassung der Phänomenbereiche politisch motivierter Kriminalität. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/5289) auf eine Kleine Anfrage (21/4772) der AfD-Fraktion. „Es wurden in den letzten zehn Jahren keine Medien gemäß Paragraf 18 Absatz 5 JuSchG (Jugendschutzgesetz) nach einem rechtskräftigen Urteil indiziert, bei denen festgestellt wurde, dass der Inhalt dieses Mediums den Tatbestand des Paragrafen 130a Strafgesetzbuch erfüllt“, heißt es in der Antwort weiter.
Die Regierung erläutert außerdem: „Politischer oder religiöser Extremismus als solcher ist bislang kein Tatbestand der Jugendgefährdung, weshalb keine statistische Erfassung etwa von Rechts- oder Linksextremismus oder Islamismus in der Spruchpraxis erfolgt. Den Gremien der Prüfstelle, die nur auf Antrag oder Anregung hin prüfen, lagen in ihrer Prüftätigkeit keine Medien vor, die sie zur Schaffung eines Tatbestandes der 'Aufwertung, Rehabilitierung oder Verharmlosung der totalitären kommunistischen Ideologie' veranlasst hätten. Nationalsozialistisch geprägte Medien stellen dagegen regelmäßig einen herausgehobenen Umfang der zur Prüfung beantragten oder angeregten Medien dar und der Jugendgefährdungstatbestand der Verherrlichung beziehungsweise Verharmlosung des Nationalsozialismus hat sich im Rahmen der Spruchpraxis der Prüfstelle, bestätigt durch die Rechtsprechung, herausgebildet und konkretisiert.“